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Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sowie § 18 Abs. 1 Nr. 10 FAGG (Österreich) besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten stehen und für einen bestimmten Zeitraum oder festen Termin gebucht werden. Dies betrifft nicht nur unsere Aqua-Fitness-Kurse, sondern auch andere Kurse wie Schwimmkurse, die online gebucht werden. Wichtig,…
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Die Sicherheit unserer Gäste hat für uns oberste Priorität. Dennoch bewegen wir uns beim Thema Taschenkontrollen in einem rechtlich sensiblen Bereich, den wir sehr ernst nehmen. Solche Kontrollen dürfen nicht willkürlich erfolgen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 03.11.1993 – VIII ZR 106/93 und vom 03.07.1996 – VIII ZR 221/95) sind Taschenkontrollen nur bei…
