Vertragsbedingungen für die Erstellung von Haus und Badeordnungen
1. Leistungsgegenstand
Schwimmbad-Consulting erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers eine Haus und Badeordnung für den jeweiligen Schwimmbadbetrieb.
Die Erstellung erfolgt sorgfältig, praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller fachlicher und rechtlicher Anforderungen. Berücksichtigt werden insbesondere die mitgeteilten betrieblichen Besonderheiten, bestehende Unterlagen sowie die vom Auftraggeber übermittelten Informationen.
Die Leistung umfasst die Erarbeitung einer fachlichen Empfehlung für die Gestaltung der Haus und Badeordnung. Eine abschließende rechtliche Prüfung des konkreten Betriebs ist nicht Bestandteil der Leistung.
2. Grundlage der Bearbeitung
Grundlage der Bearbeitung sind ausschließlich die Angaben, Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber Schwimmbad-Consulting zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle übermittelten Angaben vollständig, richtig und aktuell sind. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Art des Betriebs, zu baulichen Gegebenheiten, besonderen Einrichtungen, Rutschen, Sprunganlagen, Sauna, Kursbetrieb, Veranstaltungen, Aufsicht, Personal, internen Abläufen, bestehenden Regelungen und sonstigen betrieblichen Besonderheiten.
Schwimmbad-Consulting ist nicht verpflichtet, die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
3. Fachliche Empfehlung
Die von Schwimmbad-Consulting erstellte Haus und Badeordnung stellt eine fachliche Empfehlung dar.
Die abschließende Prüfung, Bewertung, Freigabe, Einführung und Anwendung der Haus und Badeordnung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers als Betreiber.
Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welcher Form die erstellte Haus und Badeordnung verwendet, angepasst oder umgesetzt wird.
4. Keine anwaltliche Beratung
Die Leistung von Schwimmbad-Consulting ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung zu konkreten Rechtsfragen.
Viele rechtliche Fragen können nur anhand des konkreten Einzelfalls abschließend bewertet werden. Dem Auftraggeber wird daher empfohlen, die erstellten Unterlagen vor Verwendung intern sowie bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige fachkundige Stelle prüfen zu lassen.
Dies gilt insbesondere bei besonderen rechtlichen, organisatorischen, baulichen, sicherheitsrelevanten oder datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
5. Verantwortung des Betreibers
Der Auftraggeber bleibt als Betreiber für den laufenden Badebetrieb verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere die Betriebsorganisation, die Aufsicht, die Verkehrssicherung, die Einhaltung technischer Vorgaben, die Mitarbeiterschulung, die Umsetzung der Haus und Badeordnung, die Dokumentation, den Datenschutz sowie einzelne Entscheidungen im Badebetrieb.
Schwimmbad-Consulting übernimmt keine Verantwortung für den laufenden Betrieb, die tatsächliche Umsetzung der Haus und Badeordnung oder einzelne Maßnahmen und Entscheidungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden.
6. Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung
Eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortung für Unfälle, Pflichtverletzungen, Organisationsmängel, Aufsichtsfehler, Datenschutzverstöße oder sonstige Vorfälle im Betrieb verbleibt beim Auftraggeber als Betreiber.
Dies gilt insbesondere bei Badeunfällen, Ertrinkungsunfällen, Rutschenunfällen, Sprungunfällen, Verletzungen von Badegästen, Verstößen gegen Aufsichtspflichten, Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten oder sonstigen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Badebetrieb.
Schwimmbad-Consulting übernimmt keine zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortung für solche Vorfälle im Betrieb des Auftraggebers.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wirkt an der Erstellung der Haus und Badeordnung mit.
Er stellt die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben rechtzeitig zur Verfügung und weist Schwimmbad-Consulting auf besondere Risiken, Besonderheiten des Betriebs und interne Vorgaben hin.
Verzögerungen oder Fehler, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Schwimmbad-Consulting.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Beauftragung angegebenen Preis.
Gemäß Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
9. Haftung
Schwimmbad-Consulting haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von Schwimmbad-Consulting auf Schäden beschränkt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schwimmbad-Consulting nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der Beauftragung bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 26.05.2026

