Ein Urteil (OLG Celle, Urteil vom 17.06.2010 – 8 U 25/10) zeigt deutlich, wie wichtig die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für Betreiber von Schwimmbädern und Saunaanlagen ist. In dem Fall wurde ein Betreiber dazu verurteilt, Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen, weil er seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hatte (§§ 823 Abs. 1, 249, 253, 254 Abs. 1 BGB).
Eine Besucherin hatte sich in einer Dampfsauna Verbrühungen zweiten Grades zugezogen, da der Dampfauslass an einer schwer erkennbaren Stelle zwischen den Sitzbänken angebracht war. Obwohl die Beleuchtung und die bauliche Gestaltung den Standards entsprachen, erkannte das Gericht eine Pflichtverletzung, weil die Gefahrenstelle für die Besucherin nicht rechtzeitig erkennbar war.
Als Betreiber solltest du wissen, dass die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass du alle zumutbaren Maßnahmen treffen musst, um Gefahren zu vermeiden. Auch wenn bauliche Standards eingehalten werden, wie es in diesem Fall der Fall war, entbindet das nicht von der Pflicht, Gefahrenstellen zusätzlich zu sichern oder klar zu kennzeichnen. Besonders in Dampfsaunen, wo aufgrund des Dampfs generell eingeschränkte Sicht herrscht, muss auf schwer erkennbare Gefahrenquellen wie heiße Dampfauslässe besonders geachtet werden.
Das Gericht stellte fest, dass die Besucherin zwar ein Mitverschulden von 25 % traf, weil sie nicht ausreichend vorsichtig war, aber die Hauptverantwortung lag beim Betreiber. Er hätte die Gefahrenstelle besser absichern müssen, beispielsweise durch eine andere Gestaltung oder durch eine klare Kennzeichnung.
Was kannst du als Schwimmbad- oder Saunabetreiber daraus lernen? Achte darauf, dass potenzielle Gefahrenstellen gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet sind. Auch wenn die baulichen Vorschriften eingehalten werden, hast du die Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob Gefahrenstellen vorhanden sind, die für Besucher schwer erkennbar sind. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind daher unerlässlich, um die Sicherheit deiner Gäste zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.
