Kaffeeholen – privat oder versichert?

Im Schwimmbadalltag gehört der Gang zur Kaffeemaschine für viele einfach dazu. Aber was passiert, wenn genau dabei etwas schiefgeht?
Das Bundessozialgericht (24.09.2025 – B 2 U 11/23 R) hat das Thema jetzt klar eingeordnet.

Grundsatz:
Kaffeeholen ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit.
Heißt: nicht versichert, weil Kaffee rechtlich als Genussmittel gilt – im Gegensatz zu Mahlzeiten, die zur Erhaltung der Arbeitskraft zählen.

Aber der Fall endet nicht dort.


Der konkrete Fall: Unfall im Sozialraum

Eine Mitarbeiterin rutschte im Sozialraum auf frisch gewischtem Boden aus, während sie sich Kaffee holen wollte. Sie verletzte sich schwer.

Das BSG entschied trotzdem: Arbeitsunfall.

Warum?

  • Der Arbeitgeber hatte den Raum ausdrücklich zur Getränkeversorgung vorgesehen.
  • Die Gefahr – der nasse Boden – stammte klar aus dem Verantwortungsbereich des Betriebs.
  • Damit lag eine betriebliche Gefahr vor, die den Versicherungsschutz auslöst.

Die Tätigkeit war zwar privat motiviert, aber die Unfallursache lag zu 100 % beim Betrieb.


Was bedeutet das für Schwimmbadbetreiber?

1. Nicht jeder Kaffee-Unfall ist versichert

Wenn niemand etwas verschuldet und der Unfall allein aus der privaten Handlung entsteht, kein Versicherungsschutz.

2. Aber: Betriebliche Gefahren = Arbeitsunfall

Dazu zählen z. B.:

  • nasse oder schlecht gereinigte Böden
  • defekte Türen oder Treppen
  • Stolperstellen im Sozialraum
  • unsichere Möbel oder Maschinen
  • fehlende Kennzeichnungen (z. B. „Nass gewischt“)

Wenn sich eine betrieblich geschaffene Gefahr realisiert, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

3. Sozialräume sind Teil der Arbeitgeberpflicht

Du bist verantwortlich für:

  • sichere Verkehrswege
  • regelmäßige Kontrolle
  • klare Zuständigkeiten bei Reinigung
  • funktionierende Beleuchtung
  • sichere Kaffeemaschinen und Elektrogeräte

Fehlt eines davon, wird es schnell zum Arbeitsunfall – auch in vermeintlich „privaten“ Situationen.


Fazit: Kaffee ist privat – aber der Raum ist deine Verantwortung

Der Grundsatz bleibt: Kaffeeholen ist nicht automatisch versichert.
Sobald aber eine Gefahr im Verantwortungsbereich des Betriebs den Unfall auslöst, greift der Versicherungsschutz.

Für Betreiber heißt das:

  • Sozialräume ernst nehmen
  • Sicherheitsstandards konsequent anwenden
  • Gefahrenquellen schnell abstellen
  • Reinigung und Kennzeichnung sauber organisieren

Denn ein nasser Boden im Sozialraum kann im Zweifel versicherungsrechtlich denselben Stellenwert haben wie eine Gefahrenstelle im Schwimmhallenbereich.