Kaffeeholen – privat oder versichert?
Im Schwimmbadalltag gehört der Gang zur Kaffeemaschine für viele einfach dazu. Aber was passiert, wenn genau dabei etwas schiefgeht?
Das Bundessozialgericht (24.09.2025 – B 2 U 11/23 R) hat das Thema jetzt klar eingeordnet.
Grundsatz:
Kaffeeholen ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit.
Heißt: nicht versichert, weil Kaffee rechtlich als Genussmittel gilt – im Gegensatz zu Mahlzeiten, die zur Erhaltung der Arbeitskraft zählen.
Aber der Fall endet nicht dort.
Der konkrete Fall: Unfall im Sozialraum
Eine Mitarbeiterin rutschte im Sozialraum auf frisch gewischtem Boden aus, während sie sich Kaffee holen wollte. Sie verletzte sich schwer.
Das BSG entschied trotzdem: Arbeitsunfall.
Warum?
- Der Arbeitgeber hatte den Raum ausdrücklich zur Getränkeversorgung vorgesehen.
- Die Gefahr – der nasse Boden – stammte klar aus dem Verantwortungsbereich des Betriebs.
- Damit lag eine betriebliche Gefahr vor, die den Versicherungsschutz auslöst.
Die Tätigkeit war zwar privat motiviert, aber die Unfallursache lag zu 100 % beim Betrieb.
Was bedeutet das für Schwimmbadbetreiber?
1. Nicht jeder Kaffee-Unfall ist versichert
Wenn niemand etwas verschuldet und der Unfall allein aus der privaten Handlung entsteht, kein Versicherungsschutz.
2. Aber: Betriebliche Gefahren = Arbeitsunfall
Dazu zählen z. B.:
- nasse oder schlecht gereinigte Böden
- defekte Türen oder Treppen
- Stolperstellen im Sozialraum
- unsichere Möbel oder Maschinen
- fehlende Kennzeichnungen (z. B. „Nass gewischt“)
Wenn sich eine betrieblich geschaffene Gefahr realisiert, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
3. Sozialräume sind Teil der Arbeitgeberpflicht
Du bist verantwortlich für:
- sichere Verkehrswege
- regelmäßige Kontrolle
- klare Zuständigkeiten bei Reinigung
- funktionierende Beleuchtung
- sichere Kaffeemaschinen und Elektrogeräte
Fehlt eines davon, wird es schnell zum Arbeitsunfall – auch in vermeintlich „privaten“ Situationen.
Fazit: Kaffee ist privat – aber der Raum ist deine Verantwortung
Der Grundsatz bleibt: Kaffeeholen ist nicht automatisch versichert.
Sobald aber eine Gefahr im Verantwortungsbereich des Betriebs den Unfall auslöst, greift der Versicherungsschutz.
Für Betreiber heißt das:
- Sozialräume ernst nehmen
- Sicherheitsstandards konsequent anwenden
- Gefahrenquellen schnell abstellen
- Reinigung und Kennzeichnung sauber organisieren
Denn ein nasser Boden im Sozialraum kann im Zweifel versicherungsrechtlich denselben Stellenwert haben wie eine Gefahrenstelle im Schwimmhallenbereich.
