Hooksiel zeigt es: Ein Schwimmbad kann tatsächlich verkauft werden

Das Meerwasser-Hallenbad in Hooksiel steht zum Verkauf – Teil der Insolvenzmasse der Wangerland Touristik GmbH.
Der Grund: Ein überdimensioniertes Luxus-Spa hat das Unternehmen finanziell überrollt.

Was romantisch klingt („Kauf dir dein eigenes Bad!“), ist in der Realität ein hochkomplexer Rechtsvorgang.


Wie läuft so ein Verkauf ab? – Asset Deal statt „Bad im Paket“

In der Insolvenz werden Bäder in der Regel über einen Asset Deal verkauft.
Das bedeutet:

  • Gebäude
  • Grundstück
  • Technik
  • Inventar
  • evtl. Wasserrechte oder Leitungsrechte

…werden einzeln übertragen.

Juristisch ist das kein „einfacher Kauf“, sondern ein zerlegter Übertragungsprozess mit vielen Fallstricken.


Der kritische Punkt: Verpflichtungen, die automatisch mitgehen können

Selbst wenn der Käufer nur Dinge kaufen will – manche Rechte und Pflichten hängen trotzdem dran.

Beispiele:

  • Wartungsverträge: Können durch Leistungsketten faktisch weiterlaufen.
  • Lieferverträge (Energie, Chemie): Manchmal zwingend weiterzuführen.
  • Arbeitsverhältnisse:
    § 613a BGB sagt klar:
    Geht der Betrieb über, gehen die Mitarbeitenden automatisch mit – inklusive Urlaub, Tarifbindung, Betriebszugehörigkeit.

Das kann niemand „abwählen“.

Und wichtig:
Der Kaufpreis geht komplett in die Insolvenzmasse – nicht an Gemeinde oder Betreiber.


Wenn die Kommune im Spiel ist, wird es richtig kompliziert

Viele Bäder sind kommunal eingebunden. Dann kommen weitere Hürden:

  • Zustimmungspflicht von Gemeinderat oder Aufsichtsrat
  • Kommunalaufsicht kann den Verkauf blockieren oder verzögern
  • Fördermittel (EU, Land, KfW) mit Zweckbindung
    → Nutzung ändern = Geld zurückzahlen
  • Öffentlichkeitsbindung:
    Manche Bäder müssen der Allgemeinheit dienen – das muss erst aufgehoben werden

Ein Bad ist nicht irgendeine Gewerbehalle – es ist kommunale Infrastruktur.


Das vergessene Risiko: Altlasten

Viele ältere Bäder haben im Untergrund eine gefährliche Vergangenheit:

  • alte Heizöltanks
  • kontaminierter Boden
  • Chlor- oder Säurereste
  • alte Leitungen mit Belastungen

Wer kauft, übernimmt diese Risiken automatisch – inkl. späterer Sanierungspflichten.

Gleiches gilt für eingetragene Rechte:

  • Leitungsrechte
  • Wegerechte
  • Stellplatzauflagen
  • Lärmschutzauflagen
  • Baulastverzeichnisse

Ein Investor kann also kaufen – und trotzdem nicht frei über das Bad verfügen.


Fazit: Ein Schwimmbad kaufen klingt romantisch – ist aber ein rechtliches Großprojekt

Zwischen Insolvenzordnung, Kommunalrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht und Zweckbindung lauert mehr Risiko als Idylle.

Wer ein Bad kaufen will, braucht:

  • juristische Expertise
  • kommunales Verständnis
  • Geduld
  • und einen sehr belastbaren Businessplan

Kurz gesagt:
Ein Schwimmbad ist kein Freizeitkauf. Es ist ein strategisches Infrastrukturprojekt – mit Preisschild und Pflichtpaket.

Na – wer traut sich? 😉