Als Schwimmbadbetreiber stehen wir vor der Herausforderung, eine Balance zwischen den berechtigten Interessen unserer Gäste und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu finden. Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist das Tragen von Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern.

Nach geltender Rechtslage gibt es kein allgemeingültiges Verbot von Burkinis in Schwimmbädern. Betreiber haben jedoch das Hausrecht gemäß § 903 BGB, das ihnen erlaubt, eigene Regelungen für den Betrieb ihrer Einrichtung aufzustellen. Diese Regelungen können auch Kleidungsvorschriften umfassen, solange sie verhältnismäßig und rechtlich zulässig sind.

Wichtig zu wissen:
Ein pauschales Verbot von Burkinis könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot aus § 1 AGG, das Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung untersagt. Ein solches Verbot müsste gut begründet sein, etwa aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen, und dürfte nicht diskriminierend wirken.

Ein aktueller Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 B 10515/19.) verdeutlicht die rechtliche Situation. Die Haus- und Badeordnung der Stadt Koblenz, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthielt, wurde als gleichheitswidrig eingestuft. Das Gericht entschied, dass die Regelung gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt und setzte sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug. Besonders hervorgehoben wurde, dass die ungleiche Behandlung von Burkini-Trägerinnen gegenüber Trägern von Neoprenanzügen, die ebenfalls den Körper weitgehend bedecken, sachlich nicht gerechtfertigt sei.

Meine persönliche Haltung:
Ich persönlich heiße jegliche Form der Diskriminierung nicht gut. In meinem Schwimmbad sind alle Gäste herzlich willkommen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihrem kulturellen Hintergrund. Bei uns wird niemand aufgrund seiner Kleidung oder religiösen Überzeugungen ausgeschlossen. Solche Regelungen finden bei uns nicht statt, denn ich bin überzeugt, dass Vielfalt unsere Gemeinschaft bereichert und wir alle davon profitieren.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass alle unsere Gäste – unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung – sicher und komfortabel unsere Einrichtungen nutzen können.