Ein tragischer Unfall in einem Schwimmbad in Haibach (Unterfranken) hat weitreichende Konsequenzen nach sich gezogen. Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, bei dem ein fünfjähriger Junge nach einem Schwimmkurs ums Leben kam, wurde ein Bademeister vom Amtsgericht Aschaffenburg zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Strafbefehl, den der Angeklagte akzeptierte, ist rechtskräftig.

Die Ereignisse vom 28. April 2023 werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung und Aufsichtspflichten in Schwimmbädern. Laut Polizeiangaben geriet der Junge während des Kurses mit dem Kopf unter Wasser. Trotz der Rettung durch Augenzeugen verstarb das Kind wenige Tage später im Krankenhaus. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Bademeister seine Aufsichtspflicht während des Kurses verletzt und trägt damit eine Mitschuld am Tod des Kindes.

Dieser Fall verdeutlicht die immense Verantwortung, die Fachangestellte für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmer täglich tragen. Neben technischen und organisatorischen Aufgaben ist die Sicherheit der Badegäste oberste Priorität. Die Entscheidung zeigt, dass Verstöße gegen die Aufsichtspflicht nicht nur moralische, sondern auch strafrechtliche Folgen haben können.
Die Tragik dieses Unfalls macht auch deutlich, wie wichtig gut ausgebildetes Fachpersonal in Schwimmbädern ist. Es braucht nicht nur Fachkenntnisse, sondern auch ein hohes Maß an Achtsamkeit, insbesondere bei Kursen, die Kinder betreffen.

Wie kann die Sicherheit in Schwimmbädern weiter erhöht werden? Brauchen wir strengere Vorgaben, bessere Schulungen oder mehr Personal?