Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sowie § 18 Abs. 1 Nr. 10 FAGG (Österreich) besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten stehen und für einen bestimmten Zeitraum oder festen Termin gebucht werden. Dies betrifft nicht nur unsere Aqua-Fitness-Kurse, sondern auch andere Kurse wie Schwimmkurse, die online gebucht werden. Wichtig, es müssen geschlossene Kurse sein!

Es ist wichtig zu wissen, dass das Widerrufsrecht nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn Gäste im Vorfeld ausdrücklich und klar darüber informiert werden. Diese Pflicht zur Widerrufsbelehrung ist in § 312d BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB geregelt. Diese Vorschriften verlangen, dass Gäste vor Abschluss des Vertrags über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Diese Belehrung muss spätestens bei Vertragsschluss in Textform zugehen und klar verständlich sein > Beispiel ganz unten.

Bei Kursen, die direkt vor Ort in unserem Schwimmbad gebucht werden, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht, da das Gesetz den persönlichen Kontakt und die unmittelbare Vertragsabschließung anders bewertet als bei Fernabsatzgeschäften.

Für die Buchung von Kursen, sei es Aqua-Fitness, Schwimmkurse oder andere Freizeitaktivitäten, gilt: Wenn Gäste online buchen und in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, ist die Buchung verbindlich und ein Widerrufsrecht besteht nicht. Diese Regelung gibt uns die notwendige Planungssicherheit, um die bestmöglichen Kurse anzubieten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Gäste vor der Buchung über ihre Rechte umfassend informiert werden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen den Gästen, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Sollten noch Fragen bestehen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung!

Beispiel für eine Widerrufsbelehrung:
„Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Somit entsteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Kursen sowie beim Kauf von Eintrittstickets, die termingebunden sind.
Bei der Buchung eines Kurses oder dem Kauf von termingebundenen Eintrittstickets kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande, und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor. Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB.“