Hooksiel zeigt es: Ein Schwimmbad kann tatsächlich verkauft werden
Das Meerwasser-Hallenbad in Hooksiel steht zum Verkauf – Teil der Insolvenzmasse der Wangerland Touristik GmbH.
Der Grund: Ein überdimensioniertes Luxus-Spa hat das Unternehmen finanziell überrollt.
Was romantisch klingt („Kauf dir dein eigenes Bad!“), ist in der Realität ein hochkomplexer Rechtsvorgang.
Wie läuft so ein Verkauf ab? – Asset Deal statt „Bad im Paket“
In der Insolvenz werden Bäder in der Regel über einen Asset Deal verkauft.
Das bedeutet:
- Gebäude
- Grundstück
- Technik
- Inventar
- evtl. Wasserrechte oder Leitungsrechte
…werden einzeln übertragen.
Juristisch ist das kein „einfacher Kauf“, sondern ein zerlegter Übertragungsprozess mit vielen Fallstricken.
Der kritische Punkt: Verpflichtungen, die automatisch mitgehen können
Selbst wenn der Käufer nur Dinge kaufen will – manche Rechte und Pflichten hängen trotzdem dran.
Beispiele:
- Wartungsverträge: Können durch Leistungsketten faktisch weiterlaufen.
- Lieferverträge (Energie, Chemie): Manchmal zwingend weiterzuführen.
- Arbeitsverhältnisse:
§ 613a BGB sagt klar:
Geht der Betrieb über, gehen die Mitarbeitenden automatisch mit – inklusive Urlaub, Tarifbindung, Betriebszugehörigkeit.
Das kann niemand „abwählen“.
Und wichtig:
Der Kaufpreis geht komplett in die Insolvenzmasse – nicht an Gemeinde oder Betreiber.
Wenn die Kommune im Spiel ist, wird es richtig kompliziert
Viele Bäder sind kommunal eingebunden. Dann kommen weitere Hürden:
- Zustimmungspflicht von Gemeinderat oder Aufsichtsrat
- Kommunalaufsicht kann den Verkauf blockieren oder verzögern
- Fördermittel (EU, Land, KfW) mit Zweckbindung
→ Nutzung ändern = Geld zurückzahlen - Öffentlichkeitsbindung:
Manche Bäder müssen der Allgemeinheit dienen – das muss erst aufgehoben werden
Ein Bad ist nicht irgendeine Gewerbehalle – es ist kommunale Infrastruktur.
Das vergessene Risiko: Altlasten
Viele ältere Bäder haben im Untergrund eine gefährliche Vergangenheit:
- alte Heizöltanks
- kontaminierter Boden
- Chlor- oder Säurereste
- alte Leitungen mit Belastungen
Wer kauft, übernimmt diese Risiken automatisch – inkl. späterer Sanierungspflichten.
Gleiches gilt für eingetragene Rechte:
- Leitungsrechte
- Wegerechte
- Stellplatzauflagen
- Lärmschutzauflagen
- Baulastverzeichnisse
Ein Investor kann also kaufen – und trotzdem nicht frei über das Bad verfügen.
Fazit: Ein Schwimmbad kaufen klingt romantisch – ist aber ein rechtliches Großprojekt
Zwischen Insolvenzordnung, Kommunalrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht und Zweckbindung lauert mehr Risiko als Idylle.
Wer ein Bad kaufen will, braucht:
- juristische Expertise
- kommunales Verständnis
- Geduld
- und einen sehr belastbaren Businessplan
Kurz gesagt:
Ein Schwimmbad ist kein Freizeitkauf. Es ist ein strategisches Infrastrukturprojekt – mit Preisschild und Pflichtpaket.
Na – wer traut sich? 😉
