Warum du jetzt handeln musst

Wer einen Webauftritt betreibt, einen Online-Shop führt oder geschäftliche E-Mails verschickt, muss zwei rechtliche Neuerungen umsetzen. Es geht nicht um Empfehlungen, sondern um klare Pflichten – mit entsprechendem Abmahnrisiko.


1. OS-Plattform wird abgeschaltet – Hinweis muss raus

Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird am 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet.
Damit entfällt die Pflicht, auf die Plattform hinzuweisen. Tatsächlich wird der Hinweis ab diesem Datum sogar rechtswidrig, weil er auf ein nicht mehr existentes Verfahren verweist.

Was du beachten musst:

  • Bis 19. Juli 2025: Hinweis muss noch stehen, aber ohne die Aussage, dass dort Beschwerden eingereicht werden können (diese Funktion ist seit 20. März 2025 deaktiviert).
  • Ab 20. Juli 2025: Der Hinweis inklusive Link muss überall entfernt werden.

Betroffene Bereiche:

  • Impressum
  • AGB
  • Footer
  • Bestellbestätigungen
  • E-Mail-Signaturen
  • Automatisierte Mails
  • Shop-Systeme und Mandanten-Installationen

Wer die Änderung verpasst, kommuniziert rechtlich falsche Informationen – und öffnet die Tür für Abmahnungen.


2. Telemediengesetz abgeschafft – jetzt gilt das Digitale-Dienste-Gesetz

Seit dem 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) Geschichte. Es wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt (BGBl. I 2024 Nr. 149).

Praktische Konsequenz:

  • Jede Impressumsformulierung wie „gemäß § 5 TMG“ ist veraltet und falsch.
  • Korrekt ist ab sofort: „gemäß § 5 DDG“.

Diese Änderung ist jetzt schon Pflicht. Wer weiterhin auf das TMG verweist, riskiert Beanstandungen durch Behörden und Abmahnkanzleien.

Typische Fehlerquellen:

  • Impressum auf Haupt- und Unterseiten
  • Impressum in mobilen Versionen
  • PDF-Dokumente mit Impressum
  • Signaturen und Newsletter-Footer
  • CMS-Templates, die automatisch alte Formulierungen einfügen

Mach einen kurzen, aber gründlichen Rechts-Check

Einmal prüfen, anpassen, abspeichern – mehr ist es nicht. Trotzdem scheitern viele daran, weil der Hinweis in zig Bereichen auftaucht. Die Änderungen sind einfach, aber unverzichtbar.

Checkliste:

  • Impressum überall aktualisiert?
  • OS-Link bis 19.7.25 korrekt entschärft?
  • OS-Link ab 20.7.25 komplett entfernt?
  • Signaturen, Footer, Automails geprüft?
  • Shop-Templates aktualisiert?
  • PDFs und Formulare kontrolliert?

Fazit: Kleine Änderungen, große Wirkung

Die beiden Anpassungen lassen sich in wenigen Minuten erledigen, verhindern aber rechtliche Angriffsflächen.
Wer professionell auftreten will, sorgt dafür, dass Gesetzesverweise korrekt sind und veraltete Pflichten entfernt werden.

Jetzt umsetzen – und Ärger vermeiden.