Strafrecht: Klare Grenzen, hohe Strafen

Heimliches Filmen oder Fotografieren in Bade- und Intimbereichen ist seit 2021 eindeutig strafbar.

  • § 184k StGB (Voyeurismus):
    Schon das reine Aufnehmen des Intimbereichs – bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.
    Weitergabe oder Verbreitung – bis zu 3 Jahre.
  • § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs):
    Fotos in Umkleiden, Duschen oder Toiletten – ebenfalls bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe.

Dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung nach §§ 22 ff. KUG.

Und: Bei eigener Kameraüberwachung drohen Datenschutzverstöße – Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des globalen Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).


Was Betreiber sofort tun dürfen – und was nicht

Hausrecht ausüben

  • Verdächtige Person ansprechen.
  • Personalien nur freiwillig aufnehmen (§ 163b StPO).
  • Sofortiges Haus- oder Badeverbot erteilen.

Polizei einschalten

  • Beschlagnahme des Handys oder Durchsuchung ist ausschließlich Sache der Polizei (§§ 94 ff. StPO).
    Eigenmächtige Maßnahmen können als Nötigung (§ 240 StGB) oder Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) enden.

Beweise sichern – ohne selbst rechtswidrig zu werden

  • Uhrzeit, Ort, Zeugen und Beobachtungen dokumentieren.
  • Keine eigenen heimlichen Täter-Fotos – das kann selbst strafbar sein (§ 201a StGB).
    Ausnahme: echte Notwehr/Notstandssituationen.

Videoüberwachung: DSGVO-konform oder gar nicht

Kameras sind zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO):

  • Eingänge
  • Schwimmhalle
  • Beckenbereiche

Nie in Duschen, Umkleiden oder Toiletten – dort sind Kameras praktisch immer rechtswidrig.

Wichtig:

  • Jede Kamerazone klar kennzeichnen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen
  • Aufnahmen zeitnah löschen (Praxis: max. 72 Stunden)

Aufsichtspflichten: DGfdB R 94.05 verlangt klare Präsenz

Die Richtlinie verpflichtet ausdrücklich dazu, auch Duschen, Umkleiden und Toiletten zu beaufsichtigen – nicht nur die Wasserflächen. Kapitel 7.1 ist eindeutig.

Regelmäßige Rundgänge sind Pflicht.
Bei Verdacht gilt: Sofort handeln.


Moderne praktische Lösung: Camera-Sticker

Immer mehr Bäder verteilen kostenlose Aufkleber, mit denen Gäste die Smartphone-Kamera abkleben können.
Das schafft Klarheit, senkt Misstrauen und macht das Fotoverbot sichtbar – ohne Verbotskultur.


Fazit: Null Toleranz, aber rechtssicher

Spanner im Bad sind ein reales Risiko – rechtlich, reputativ und sicherheitsrelevant. Betreiber brauchen:

  • klare Abläufe,
  • geschultes Personal,
  • DSGVO-konforme Technik
  • und konsequentes Handeln ohne Überschreitung der eigenen Befugnisse.

Wer das einhält, schützt Gäste, Mitarbeitende und sich selbst.