Strafrecht: Klare Grenzen, hohe Strafen
Heimliches Filmen oder Fotografieren in Bade- und Intimbereichen ist seit 2021 eindeutig strafbar.
- § 184k StGB (Voyeurismus):
Schon das reine Aufnehmen des Intimbereichs – bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Weitergabe oder Verbreitung – bis zu 3 Jahre. - § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs):
Fotos in Umkleiden, Duschen oder Toiletten – ebenfalls bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe.
Dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung nach §§ 22 ff. KUG.
Und: Bei eigener Kameraüberwachung drohen Datenschutzverstöße – Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des globalen Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Was Betreiber sofort tun dürfen – und was nicht
Hausrecht ausüben
- Verdächtige Person ansprechen.
- Personalien nur freiwillig aufnehmen (§ 163b StPO).
- Sofortiges Haus- oder Badeverbot erteilen.
Polizei einschalten
- Beschlagnahme des Handys oder Durchsuchung ist ausschließlich Sache der Polizei (§§ 94 ff. StPO).
Eigenmächtige Maßnahmen können als Nötigung (§ 240 StGB) oder Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) enden.
Beweise sichern – ohne selbst rechtswidrig zu werden
- Uhrzeit, Ort, Zeugen und Beobachtungen dokumentieren.
- Keine eigenen heimlichen Täter-Fotos – das kann selbst strafbar sein (§ 201a StGB).
Ausnahme: echte Notwehr/Notstandssituationen.
Videoüberwachung: DSGVO-konform oder gar nicht
Kameras sind zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO):
- Eingänge
- Schwimmhalle
- Beckenbereiche
Nie in Duschen, Umkleiden oder Toiletten – dort sind Kameras praktisch immer rechtswidrig.
Wichtig:
- Jede Kamerazone klar kennzeichnen
- Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen
- Aufnahmen zeitnah löschen (Praxis: max. 72 Stunden)
Aufsichtspflichten: DGfdB R 94.05 verlangt klare Präsenz
Die Richtlinie verpflichtet ausdrücklich dazu, auch Duschen, Umkleiden und Toiletten zu beaufsichtigen – nicht nur die Wasserflächen. Kapitel 7.1 ist eindeutig.
Regelmäßige Rundgänge sind Pflicht.
Bei Verdacht gilt: Sofort handeln.
Moderne praktische Lösung: Camera-Sticker
Immer mehr Bäder verteilen kostenlose Aufkleber, mit denen Gäste die Smartphone-Kamera abkleben können.
Das schafft Klarheit, senkt Misstrauen und macht das Fotoverbot sichtbar – ohne Verbotskultur.
Fazit: Null Toleranz, aber rechtssicher
Spanner im Bad sind ein reales Risiko – rechtlich, reputativ und sicherheitsrelevant. Betreiber brauchen:
- klare Abläufe,
- geschultes Personal,
- DSGVO-konforme Technik
- und konsequentes Handeln ohne Überschreitung der eigenen Befugnisse.
Wer das einhält, schützt Gäste, Mitarbeitende und sich selbst.
