Der Paukenschlag: BMF widerspricht dem BFH
Der BFH (V R 43/21) hatte entschieden, dass mehrere Betriebe gewerblicher Art (BgA) – etwa Hallenbad, Sauna oder Parkhaus – nur zusammengefasst werden dürfen, wenn alle untereinander eng technisch-wirtschaftlich verflochten sind.
Das hätte die Grundlage vieler Querverbünde zerstört und zahlreiche kommunale Schwimmbäder in existenzielle Probleme gestürzt.
Jetzt die Kehrtwende:
Das BMF erklärt das Urteil ausdrücklich zum Einzelfall.
Ein klassischer Nichtanwendungserlass – und damit ein massives Signal an Kommunen und Betreiber.
Was sagt das BMF konkret?
Mit Schreiben vom 06.06.2025 stellt das Finanzministerium klar:
- Das BFH-Urteil ist nicht auf andere Fälle übertragbar.
- Die bisherige Verwaltungspraxis bleibt vollständig bestehen.
- Für die Zusammenfassung von BgA reicht es weiterhin, wenn der neu hinzukommende BgA mit einem bestehenden BgA verflochten ist. Eine vollständige Verflechtung aller beteiligten BgA ist nicht erforderlich.
Damit bleibt die Grundlage des steuerlichen Querverbunds unverändert.
Warum ist das so wichtig für kommunale Bäder?
Ohne Querverbund wären viele Bäder nicht finanzierbar
Schwimmbäder sind strukturell defizitär. Sie leben davon, dass Gewinne anderer BgA – häufig Parkhäuser, Energieversorgungseinheiten oder Saunen – die Verluste kompensieren.
Das BFH-Urteil hätte bedeutet:
- Zerschlagung etablierter Querverbünde
- höhere Steuerlast
- Wegfall der Wirtschaftlichkeit
- massiver Druck auf kommunale Haushalte
- in vielen Fällen: Schließung oder Privatisierung der Bäder
Das BMF hat diese Entwicklung gestoppt.
Die Folgen der BMF-Position
- Rechtssicherheit für Kommunen und Betreiber
- Planbarkeit für Investitionen in Bäder
- Schutz vor Steuermehrbelastungen, die real existenzgefährdend gewesen wären
- Erhalt kommunaler Infrastruktur – insbesondere im Bereich Schwimmen, Sicherheit und Sportförderung
Kurz gesagt:
Der steuerliche Querverbund bleibt das zentrale Instrument, um kommunale Bäder am Leben zu halten.
Fazit: Eine echte Rettung für kommunale Schwimmbäder
Mit dem Nichtanwendungserlass hat das BMF die schlimmsten Befürchtungen ausgeräumt.
Der Querverbund bleibt rechtssicher.
Schwimmbäder können weiter betrieben und querfinanziert werden, ohne steuerliche Fallen fürchten zu müssen.
Für viele Städte und Gemeinden ist das nicht nur eine Verwaltungsmeldung – es ist die Grundlage dafür, dass ihre Bäder geöffnet bleiben.
