§ 3 EFZG sagt klar: Bei Krankheit gibt es bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Das ist nachvollziehbar und funktioniert im Normalfall problemlos.
Kompliziert wird es aber, sobald mehrere Erkrankungen auftreten oder während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit etwas Neues hinzukommt.
Der zentrale Punkt: „Einheit des Verhinderungsfalls“
Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt.
Heißt konkret:
Tritt während einer bestehenden Krankheit eine weitere Erkrankung auf, entsteht kein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Alles wird zusammengefasst – die 6-Wochen-Frist läuft weiter.
Das führt in der Praxis dazu, dass Zahlungen enden, obwohl eine andere Krankheit zusätzlich vom Arbeiten abhält.
Wann beginnt die Frist doch wieder neu?
Es gibt klar definierte Ausnahmen:
- Sechs Monate ohne dieselbe Erkrankung: Ist ein halbes Jahr vergangen, startet der Anspruch erneut.
- Zwölf Monate seit Beginn der ersten AU: Auch wenn erneut dieselbe Krankheit auftritt, lebt der Anspruch nach einem Jahr automatisch wieder auf.
Diese beiden Regeln verhindern, dass Arbeitnehmer bei chronischen oder wiederkehrenden Beschwerden dauerhaft aus dem System fallen.
Praxisproblem: Ketten-AU, Wochenend-Erkrankungen und „Neubescheinigungen“
Viele Arbeitgeber kennen Situationen, in denen eine AU nahtlos weiterläuft – oft als „neue Erstbescheinigung“.
Gerade bei:
- Krankmeldungen direkt nach Urlaub
- AU-Beginn am Freitag und erneuter Beginn am Montag
- ständigen Kurzfolgen von Erkrankungen
steigt der Zweifel, ob wirklich ein neuer Anspruch entsteht.
Das BAG hat 2023 klar entschieden: Reine Behauptungen reichen nicht aus.
Wenn Zweifel bestehen, müssen Arbeitnehmer substanzielle Angaben zur neuen Krankheit machen (BAG, 18.01.2023 – 5 AZR 93/22).
Die einfache AU-Bescheinigung genügt dann nicht.
Arbeitgeber zwischen Fairness und Pflicht zur Kontrolle
Es bleibt ein Balanceakt:
Einerseits soll niemand im Krankheitsfall allein gelassen werden.
Andererseits treiben missverständliche oder fragwürdige AU-Ketten die Kosten hoch.
Dokumentation, offene Gespräche und ein sauberer Umgang mit Verdachtsmomenten sind hier entscheidend.
Fazit: Entgeltfortzahlung hat klare Grenzen
Der Anspruch ist nicht endlos und erneuert sich auch nicht automatisch bei jeder neuen Diagnose.
Wer die Regeln kennt und sorgfältig dokumentiert, schützt das Unternehmen – und sorgt für klare Spielregeln im Team.
