Als Betreiber weißt du, wie wichtig ein guter Online-Ruf ist – vor allem auf Google. Aber was, wenn du eine ungerechte oder sogar falsche Bewertung bekommst? Kein Grund zur Panik! Hier erfährst du, welche Schritte du einleiten kannst, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen.

Dein rechtlicher Schutz:
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Bewertungen dürfen Meinungen sein, aber sie müssen sachlich bleiben. Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht erlaubt. Auch dürfen keine Personengruppen angegriffen bzw. in ihrer Identität verletzt werden. Google > „Diskriminierung oder Hassrede“

Falsche Tatsachenbehauptungen
Wenn in einer Bewertung nachweislich falsche Behauptungen über dein Schwimmbad aufgestellt werden, kannst du die Löschung verlangen. Hier greift auch § 823 Abs. 1 BGB. Google > „Nicht zum Thema gehörend“

Schmähkritik oder Beleidigung
Sind die Aussagen in der Bewertung rein beleidigend? Dann hilft dir § 185 StGB weiter. Beleidigungen müssen nicht toleriert werden! Google > „Profanität“

Wettbewerbsrecht
Kommt die schlechte Bewertung etwa von einem Mitbewerber? Dann kannst du nach § 4 UWG gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Google > „Interessenkonflikt“

Wie du vorgehst:
Melde die Bewertung direkt bei Google – Nutze die integrierte Funktion, um die Bewertung als unzulässig zu melden.

Juristisch vorgehen – Wenn Google nicht reagiert, kannst du eine anwaltliche Abmahnung oder sogar eine gerichtliche Löschung anstreben.

Beschwerde bei Google
Zusätzlich kannst du auch eine formelle Beschwerde bei Google einreichen, falls die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. So hast du eine weitere Möglichkeit, dein Schwimmbad vor unberechtigtem Schaden zu schützen. Suche in Google-Suchmaschine nach „Unternehmensbewertungen auf Google verwalten“

Dein Ruf ist dein Kapital! Wenn dich falsche Bewertungen treffen, gibt es rechtliche Hebel, die du nutzen kannst. Bleib nicht untätig – verteidige deinen guten Namen!